Was kann ich tun, wenn…

 

ich mich ausgesperrt habe?

– Überlegen Sie, ob Sie irgendwo einen Ersatzschlüssel hinterlassen haben
– Bitten Sie eventuell Ihre Nachbarn um Hilfe (Telefonbenutzung)
– Rufen Sie einen Schlüsseldienst (z. B. Schlüssel Witzke Dinslaken 02064 / 7788)
– Können Sie keinen Dienst erreichen, bitten Sie die Polizei um Vermittlung


der Strom ausgefallen ist?

– Prüfen Sie, ob alle Sicherungen eingeschaltet sind
– Fragen Sie bei Nachbarn, ob diese das gleiche Problem haben
– Schalten Sie Ihren Elektroherd aus
– Melden Sie sich bei der Hausverwaltung unter 02064 / 2459
– Nach Geschäftsschluss, an Wochenenden und an Feiertagen melden Sie sich bei der Firma Frank Arbinger unter 0170 / 2026820
– oder beim örtlichen Stromversorger


die Heizung ausgefallen ist?

– Melden Sie sich bei der Hausverwaltung unter 02064 / 2459
– Nach Geschäftsschluss, an Wochenenden und an Feiertagen melden Sie sich bei der Firma Oeckinghaus unter 02064 / 51463 oder der Firma Thomas Grote unter 02064 / 80162
– oder beim örtlichen Wärmeversorger


es im Haus nach Gas riecht?

– Das explosive Gemisch aus Gas und Sauerstoff riecht nach Ammoniak
– Dieser Geruch wird als faulig, modrig, erdig, stechend, unangenehm beschrieben
– Drehen Sie den Hauptschieber im Keller zu
– Lüften Sie die Räume – vermeiden Sie unbedingt offenes Feuer
– Benutzen Sie keine Lichtschalter oder elektrischen Geräte
– Melden Sie sich bei der Hausverwaltung unter 02064 / 2459
– Nach Geschäftsschluss, an Wochenenden und an Feiertagen melden Sie sich bei der Firma Oeckinghaus unter 02064 / 51463 oder der Firma Thomas Grote unter 02064 / 80162
– oder beim örtlichen Gasversorger


ein Wasserrohr gebrochen ist?

– Drehen Sie am Handradschieber das Wasser ab
– Melden Sie sich bei der Hausverwaltung unter 02064 / 2459
– Nach Geschäftsschluss, an Wochenenden und an Feiertagen melden Sie sich bei der Firma Oeckinghaus unter 02064 / 51463 oder der Firma Thomas Grote unter 02064 / 80162


ein Abwasserrohr verstopft ist?

– Melden Sie sich bei der Hausverwaltung unter 02064 / 2459
– Nach Geschäftsschluss, an Wochenenden und an Feiertagen melden Sie sich bei der Firma Abfluß-Service AS unter 02064 / 48940


es brennt?

– Feuerwehr anrufen über 112
– Informieren Sie Nachbarn und gefährdete Personen
– Schließen Sie Türen und Fenster
– Über den Notausschalter Heizanlage und Lüftungsanlage ausschalten
– Gefahrenbereiche über das Treppenhaus sofort verlassen – keine Aufzugsnutzung
– Helfen Sie anderen das Haus zu verlassen, aber … die eigene Sicherheit geht vor!
– Leisten Sie erste Hilfe

Lüften

Das ist falsch:

  • Dauerhafte Kippstellung

Auskühlen von Gebäudeteilen (Fensterlaibungen)

Tauwasserbildung an den Fensterlaibungen

Das ist richtig:

  • Stoß- und Querlüften: Öffnen des ganzen Fensters bzw. zusätzliches Öffnen gegenüberliegender Fenster

Schneller Luftaustausch und Entfeuchtung


Ein einfacher Trick hilft viel:

Öffnen Sie die Fenster für fünf bis zehn Minuten komplett und schalten Sie die Heizung währenddessen ab. Der Durchzug sorgt auf diese Weise für einen raschen Luftaustausch, nur wenig Wärme geht verloren.

Wann die Fenster wieder geschlossen werden können, lässt sich leicht feststellen: Aufgrund der unterschiedlichen Temperatur und Feuchtigkeit innen und außen beschlagen die Scheiben beim Öffnen; sobald sie wieder frei sind, ist der Luftaustausch abgeschlossen.


Wie oft sollte am Tag gelüftet werden?

  • Im Winter mindestens dreimal täglich (morgens, mittags und abends) eine Stoßlüftung von fünf Minuten
  • Im Sommer mindestens zweimal täglich (morgens und abends) 30 Minuten quer
  • In der Übergangszeit mindestens dreimal täglich (morgens, mittags und abends) 15 Minuten quer
  • Längere Zeit nicht beheizte Räume öfter lüften!

Während dem Kochen und nach dem Duschen dringend lüften!

Dusche und Wände nach dem Duschen grob trocknen z.B. mit einem Schieber, da dieses Wasser dann nicht mehr über die Luft verdunsten muss und somit keinen Nährboden für Schimmel liefern kann.


Heizen

  • Räume nach Nutzung heizen und temperieren
  • Richtwerte: Wohnräume 20° C bis 22° C und Schlafräume 16° C bis 18° C

Was kann ich sonst noch tun?

  • Aufstellung der Möbel: Außenwände mind. 5 cm Abstand
  • Bilder an Außenwände mit Abstandshalter – Gefahr der Schimmelbildung
  • Eine dauerhafte Luftfeuchte unter 60% verhindert die Schimmelbildung

Wann ist die Miete zu zahlen?

Die Miete ist immer zum 3. Werktag eines Monats im Voraus fällig.


Wann kommt die Betriebskostenabrechnung?

Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode beim Mieter eingegangen sein. Wir rechnen fast einheitlich in Kalenderjahren ab, daher muss die Nebenkostenabrechnung bis zum 31. Dezember eines Jahres bei den Mietern eingehen. In der Regel ist es jedoch so, dass die Betriebskostenabrechnungen schon im Juni die Mieter erreicht.


Was passiert mit meinem Guthaben/Nachzahlung?

Guthaben werden von uns an die Mieter per Überweisung ausgezahlt. Nachzahlungen sind von den Mietern an das in der Abrechnung angegebene Bankkonto zu zahlen. Mieter, die Unterstützung von Ämtern erhalten, halten bitte Rücksprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter der Stadt. Diese verrechnen gerne Guthabenbeträge mit Mietzahlungen.


Ist bei der Anmietung einer Einheit Provision zu zahlen?

Die Anmietung eigener oder in der Verwaltung befindlicher Objekte ist grundsätzlich provisionsfrei. Bei der Vermittlung von Wohnimmobilien gilt das Bestellerprinzip, heißt – der, der beauftragt zahlt die Provision.


Wie hoch ist eine zu zahlende Kaution?

In der Regel ist eine Mietkaution bei Wohnraum in Höhe von drei Nettokaltmieten zu leisten. Diese wird separat auf einem Sparkonto für den jeweiligen Mieter angelegt.


Welche Versicherungen sollte ich abschließen?

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Privathaftpflicht- und Hausratversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden ab, die Sie oder Ihre Familienangehörigen schuldhaft verursachen – auch an der von Ihnen gemieteten Einheit.
Durch eine Hausratversicherung können die Schäden am eigenen Hausrat durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Überspannungsschäden versichert werden.
Unsere Gebäudeversicherungen übernehmen bei einem Leitungswasserschaden keine Kosten an Ihrem Hausrat. Zu Ihrem Hausrat zählen ggf. auch Tapeten oder Bodenbeläge in Ihrer Wohnung, soweit Sie diese selbst eingebracht haben.


Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wo bekomme ich ihn?

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) wird für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung benötigt. Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, muss der Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen. Diese stehen unter anderem im Zusammenhang mit seinen Einkommensverhältnissen.
Der Wohnberechtigungsschein wird vom Wohnungsamt der Gemeinde ausgestellt.


Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate.
Kündigungen müssen zum 3. Werktag eines Monats (auch Samstage gelten als
Werktage) bei uns eingehen, damit dieser Monat noch zu den drei Monaten zählt.


Muss ich meine Garage separat kündigen?

Wenn der Vertrag der Garage ein separater Vertrag ist, muss dieser auch getrennt von  der Wohnung gekündigt werden. Ist die Garage im Wohnraummietvertrag aufgeführt, kann die Garage nur zusammen mit dem Wohnraummietvertrag gekündigt werden.


Kann ich einen Nachmieter stellen?

Grundsätzlich können Sie einen Nachmieter für Ihre Wohnung vorschlagen. Dazu prüfen wir die Verhältnisse des Interessenten und entscheiden dann, an wen die Wohnung weitervermietet wird.


 Ist Tierhaltung erlaubt?

Die Haltung von Kleintieren (Fische, Hamster, Vögel) ist grundsätzlich erlaubt. Zur Hunde- oder Katzenhaltung ist von uns eine schriftliche Genehmigung einzuholen. An einigen Objekten ist die Haltung grundsätzlich ausgeschlossen und wird deshalb dem Mieter verwehrt.