Wann ist die Miete zu zahlen?

Die Miete ist immer zum 3. Werktag eines Monats im Voraus fällig.


Wann kommt die Betriebskostenabrechnung?

Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode beim Mieter eingegangen sein. Wir rechnen fast einheitlich in Kalenderjahren ab, daher muss die Nebenkostenabrechnung bis zum 31. Dezember eines Jahres bei den Mietern eingehen. In der Regel ist es jedoch so, dass die Betriebskostenabrechnungen schon im Juni die Mieter erreicht.


Was passiert mit meinem Guthaben/Nachzahlung?

Guthaben werden von uns an die Mieter per Überweisung ausgezahlt. Nachzahlungen sind von den Mietern an das in der Abrechnung angegebene Bankkonto zu zahlen. Mieter, die Unterstützung von Ämtern erhalten, halten bitte Rücksprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter der Stadt. Diese verrechnen gerne Guthabenbeträge mit Mietzahlungen.


Ist bei der Anmietung einer Einheit Provision zu zahlen?

Die Anmietung eigener oder in der Verwaltung befindlicher Objekte ist grundsätzlich provisionsfrei. Bei der Vermittlung von Wohnimmobilien gilt das Bestellerprinzip, heißt – der, der beauftragt zahlt die Provision.


Wie hoch ist eine zu zahlende Kaution?

In der Regel ist eine Mietkaution bei Wohnraum in Höhe von drei Nettokaltmieten zu leisten. Diese wird separat auf einem Sparkonto für den jeweiligen Mieter angelegt.


Welche Versicherungen sollte ich abschließen?

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Privathaftpflicht- und Hausratversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden ab, die Sie oder Ihre Familienangehörigen schuldhaft verursachen – auch an der von Ihnen gemieteten Einheit.
Durch eine Hausratversicherung können die Schäden am eigenen Hausrat durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Überspannungsschäden versichert werden.
Unsere Gebäudeversicherungen übernehmen bei einem Leitungswasserschaden keine Kosten an Ihrem Hausrat. Zu Ihrem Hausrat zählen ggf. auch Tapeten oder Bodenbeläge in Ihrer Wohnung, soweit Sie diese selbst eingebracht haben.


Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wo bekomme ich ihn?

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) wird für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung benötigt. Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, muss der Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen. Diese stehen unter anderem im Zusammenhang mit seinen Einkommensverhältnissen.
Der Wohnberechtigungsschein wird vom Wohnungsamt der Gemeinde ausgestellt.


Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate.
Kündigungen müssen zum 3. Werktag eines Monats (auch Samstage gelten als
Werktage) bei uns eingehen, damit dieser Monat noch zu den drei Monaten zählt.


Muss ich meine Garage separat kündigen?

Wenn der Vertrag der Garage ein separater Vertrag ist, muss dieser auch getrennt von  der Wohnung gekündigt werden. Ist die Garage im Wohnraummietvertrag aufgeführt, kann die Garage nur zusammen mit dem Wohnraummietvertrag gekündigt werden.


Kann ich einen Nachmieter stellen?

Grundsätzlich können Sie einen Nachmieter für Ihre Wohnung vorschlagen. Dazu prüfen wir die Verhältnisse des Interessenten und entscheiden dann, an wen die Wohnung weitervermietet wird.


 Ist Tierhaltung erlaubt?

Die Haltung von Kleintieren (Fische, Hamster, Vögel) ist grundsätzlich erlaubt. Zur Hunde- oder Katzenhaltung ist von uns eine schriftliche Genehmigung einzuholen. An einigen Objekten ist die Haltung grundsätzlich ausgeschlossen und wird deshalb dem Mieter verwehrt.